- Mindestalter 21 Jahre
- seit mindestens 2 Jahren durchgängig im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 bzw. B
(Wenn die Fahrprüfung nicht in Berlin abgelegt wurde, müssen Sie die Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde besorgen.) - niedriger Punktestand in Flensburg
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- allgemeine körperliche Eignung (keine Rot-Grün-Blindheit und/oder Nachtblindheit)
- gute und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Arbeitsmedizinisches Gutachten:
Für die Erteilung des P-Scheins ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Diese Untersuchung nimmt, wenn Sie es wünschen, unser Betriebsarzt vor. Sie umfasst die Untersuchung über die allgemeine körperliche Eignung, einen Sehtest und einen medizinisch-psychologischen Funktionstest (Reaktionstest, etc.). Das arbeitsmedizinische Gutachten wird schon zur Antragstellung beim Bürgeramt benötigt.